Ablauf

Das Erstgespräch ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und dient dazu, um festzustellen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. In mehreren Studien wurde nachgewiesen, dass eine authentische und positive „Chemie“ in der Zusammenarbeit ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist. Darüber hinaus klären wir Ihr Anliegen, hören Ihre Ziele und Wünsche. Sie erhalten erste Einblicke in meiner therapeutischen Arbeitsweise und einen Ausblick über unsere Zusammenarbeit. Meine Intension ist es, Ihnen einerseits den vertrauensvollen Rahmen und andererseits den nötigen Abstand zu bieten, sodass Sie eine wunderbare Basis erhalten, mit und an sich zu arbeiten.

In jeder Sitzung erhalten Sie Anregungen für den Alltag und „seelisches Werkzeug“ für schwierige Situationen. So können sich die neu gewonnen Ressourcen im Alltag etablieren. Sie integrieren neue, hilfreiche und stärkende Verhaltens, Denk- und Gefühlsmuster in Ihr Leben.

Im Regelfall kann ich Ihnen am Ende des Erstgespräches eine realistische Einschätzung geben, welchen zeitlichen Rahmen Sie einkalkulieren können. Grundsätzlich haben sich Sitzungen in einem regelmäßigen Rhythmus bewährt. Je nach Anliegen und Bedarf des Einzelnen sind anfangs wöchentliche Sitzungen hilfreich. Später können die Sitzungen auch zwei- oder dreiwöchentlich stattfinden. Oft reichen bereits ein paar Stunden um entsprechende Veränderungen in die Wege zu leiten.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)

Honorar

Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Erstgespräch

 
60 Minuten 90 EUR
   

Therapeutische Sitzung

 
60 Minuten 100 EUR
90 Minuten 145 EUR
120 Minuten 190 EUR
   

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Beratung

 
60 Minuten 100 EUR

Terminabsage

Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.


Kostenerstattung

Selbstzahler

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.

Private Krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Gesetzliche Krankenkasse

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.